Der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn ist eingeführt worden, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen. Zudem sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.
Geltungsbereich
Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre. Keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sind: Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), ehrenamtlich Tätige, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung, Selbstständige,
Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstieg ins Berufsleben), Minijobberinnen und Minijobber.
Die Mindestlohnkommission
Eine unabhängige Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) schlägt alle zwei Jahre der Bundesregierung die neuen Mindestlöhne vor. Zuletzt tat das die Mindestlohnkommission am 30.06.2020 für die Jahre 2021 und 2022. Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung gefolgt und dadurch steigt der Mindestlohn in vier Stufen:
zum 01.01.2021 | 9,50 Euro |
zum 01.07.2021 | 9,60 Euro |
Jahr 2022 | |
zum 01.01.2022 | 9,82 Euro |
zum 01.07.2022 | 10,45 Euro |
Die nächste Empfehlung wird die Mindestlohnkommission voraussichtlich im Sommer 2022 abgeben.
Entwicklung des Mindestlohns
Der Mindestlohn hat sich seit seiner Einführung am 01.01.2015 wie in der unteren Tabelle dargestellt, entwickelt.
Jahr | Gesetzlicher Mindestlohn |
2015 | 8,50 Euro/h |
2016 | 8,50 Euro/h |
2017 | 8,84 Euro/h |
2018 | 8,84 Euro/h |
2019 | 9,19 Euro/h |
2020 | 9,35 Euro/h |
2021 | (zum 01.01.): 9,50 Euro/h |
(zum 01.07.): 9,60 Euro/h | |
2022 | (zum 01.01.): 9,82 Euro/h |
(zum 01.07.): 10,45 Euro/h |